Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Buchung und der Zahlung der Anzahlung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gelesen und angenommen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die Jakob Resch (im Folgenden „der Auftragnehmer") gegenüber seinen Kundinnen und Kunden (im Folgenden „die Auftraggeber") erbringt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Auftraggeber gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Als „Lichtbilder" im Sinne dieser AGB gelten alle vom Auftragnehmer geschaffenen Bildwerke, unabhängig von Format, Medium oder technischer Ausführung (insbesondere digitale Bilder, Online-Galerien, Prints und Alben).

2. Vertragsabschluss und Zahlung

Ein verbindlicher Vertrag kommt mit der Buchung einer fotografischen Leistung und der Zahlung einer Anzahlung zustande. Mit Eingang der Anzahlung gilt der vereinbarte Termin als fix reserviert. Ab diesem Zeitpunkt verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Termin exklusiv freizuhalten.

Die vollständige Zahlung ist vor der Übergabe der fertigen Bilder fällig. Zusatzleistungen oder Aufwendungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und von den Auftraggebern gewünscht oder ausdrücklich genehmigt wurden, werden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Stornierung, Rücktritt und Terminverschiebung

Die Auftraggeber können vom Vertrag zurücktreten; je nach Zeitpunkt des Rücktritts fällt jedoch ein angemessenes Stornoentgelt an. Bereits erbrachte Leistungen des Auftragnehmers (etwa Beratungen, Planung, organisatorische Arbeiten oder Ortsbesichtigungen) sind in jedem Fall gesondert abzugelten.

Wird eine Terminverschiebung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen notwendig (zum Beispiel gesetzliche Beschränkungen oder Quarantänebestimmungen), verpflichtet sich der Auftragnehmer, die vereinbarten Leistungen auf einen neuen Termin zu übertragen, sofern daraus keine Mehrkosten entstehen. Dennoch entstehende Mehrkosten tragen die Auftraggeber. Findet keine Terminverschiebung statt, gelten die Stornobedingungen.

4. Nutzungsrechte und Urheberrecht

Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer den Auftraggebern ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Lichtbildern für private, nicht kommerzielle Zwecke ein. Die Weitergabe der Bilder an Dritte ist gestattet.

Bei jeder Veröffentlichung der Lichtbilder ist der Auftragnehmer in angemessener Weise als Urheber zu nennen. Jede kommerzielle Nutzung sowie jede Veränderung oder Bearbeitung der Bilder bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lichtbilder zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für sein eigenes Portfolio sowie für Marketing- und Werbezwecke zu verwenden.

5. Künstlerische Freiheit

Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass die Arbeit des Auftragnehmers einer eigenständigen künstlerischen Handschrift folgt. Stil, Bildauswahl, Bearbeitung und technische Umsetzung liegen im gestalterischen Ermessen des Auftragnehmers.

Beanstandungen, die auf persönlichem Geschmack, künstlerischem Stil oder gestalterischer Interpretation beruhen, sind ausgeschlossen. Nachträgliche Bearbeitungs- oder Retuschewünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich verrechnet.

6. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer schuldet weder eine bestimmte Anzahl an Bildern noch die vollständige fotografische Erfassung aller anwesenden Personen oder Momente. Bestimmte Motive oder Abläufe können nur zugesichert werden, wenn sie ausdrücklich im Vorhinein vereinbart wurden.

Die Auswahl der fertigen Bilder liegt allein beim Auftragnehmer. Die Auftraggeber haben keinen Anspruch auf sämtliche aufgenommenen Bilder. RAW-Dateien werden nicht herausgegeben, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

7. Abnahme und Mängelrüge

Die Auftraggeber sind verpflichtet, die übergebenen Lichtbilder innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und allfällige Mängel dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Beanstandung ein, gelten die Lichtbilder als abgenommen und vertragsgemäß.

8. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber

Die Auftraggeber sind dafür verantwortlich, alle notwendigen Genehmigungen für das Fotografieren an den jeweiligen Orten einzuholen. Sie sind weiters verantwortlich für die Organisation der Abläufe, für die Information des Auftragnehmers über wesentliche Momente sowie für die Koordination der Gruppenfotos.

Für Einschränkungen, die sich aus Auflagen der Location, aus organisatorischen Mängeln oder aus fehlenden Informationen der Auftraggeber oder der von ihnen beauftragten Dritten (etwa einer Hochzeitsplanung) ergeben, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung.

9. Leistungsverhinderung des Auftragnehmers

Ist der Auftragnehmer aus unvorhersehbaren Gründen (etwa Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt) an der Leistungserbringung gehindert, wird er sich nach Kräften um einen fachlich gleichwertigen Ersatz aus seinem Netzwerk bemühen. Den Auftraggebern entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Kann kein Ersatz gefunden werden, beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die Rückerstattung aller bereits geleisteten Zahlungen.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten der Auftraggeber ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Zweck der Vertragserfüllung sowie für eigene Werbezwecke. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wien, Österreich.

JAKOB RESCH

2026